Begriffserläuterung Immobilienfinanzierung

Bei einer Immobilienfinanzierung handet es sich um eine Finanzierung, die dinglich besichert ist, wobei es sich bei dem Beleihungsobjekt um eine Immobilie handelt. Die Besicherung erfolgt im Regelfall durch einen Grundschuldeintrag in Abteilung III des Grundbuchs der entsprechenden Immobilie. Der Begriff Immobiliendarlehen ist also letztlich gleichbedeutend mit dem Begriff Immobiliendarlehen.