Begriffserläuterung Forwarddarlehen
Bei einem Forwarddarlehen handelt es sich um eine Finanzierung, die zum Ende der bestehenden Finanzierung in Kraft tritt und die dabei
dann die Restschuld der bestehenden Finanzierung ablöst, wobei das Forwarddarlehen (im Gegensatz zu einer Anschlussfinanzierung) zu einem
Zeitpunkt abgeschlossen wird, bei dem ein Forwardzuschlag erhoben wird, also im Regelfall 7 bis 60 Monate vor Ablauf der
bestehenden Zinsfestschreibungsdauer.