Zinssatz für Forward-Darlehen: Basiszins ist der jeweils aktuelle
Zins gemäß Konditionentableau, entsprechend dem Finanzierungsauslauf.
Forward-Zuschlag auf den Nominalzins für jeden Monat bis zum
Ablauf der ursprünglichen Zinsbindung in % p. a.:
0 bis 6 Monate: ohne Zuschlag
7 bis 36 Monate: 0,025%
Beispiel:
Zuschlagsberechnung bei einem Darlehen, das in 24 Monaten abgelöst
werden soll, und das dann als Forward-Darlehen neu auf 10 Jahre festgeschrieben werden
soll, gilt folgende Rechnung:
Forward-Zuschlag: 18 x 0,025% = 0,45% (Erläuterung:
18 deswegen, weil die ersten 6 Monate zuschlagsfrei sind.)
Als Nominalzins für das Forward-Darlehen ergibt sich somit:
3,60% (regulärer Nominalzins) + 0,45% (Forward-Zuschlag) = 4,05% nominal
effektiver Jahreszins für das Forward-Darlehen:
4,14%
Das bedeutet also, dass Sie, wenn Sie derzeit eine Finanzierung
laufen haben, die erst in 24 Monaten ausläuft,
sich HEUTE schon die Anschlussfinanzierung
(die Auszahlung erfolgt dann in diesem Beispiel entsprechend
in 24 Monaten!) zu den genannten Konditionen durch ein Forward-Darlehen sichern können.
Weitere Beispiele für die Berechnung des Forwardzuschlags bei Forward-Darlehen:
Restlaufzeit des derzeitigen Darlehens 0 bis 6 Monate = kein
Aufschlag
Restlaufzeit des derzeitigen Darlehens 1 Jahr = 0,15% Aufschlag
Restlaufzeit des derzeitigen Darlehens 2 Jahre = 0,45% Aufschlag
Restlaufzeit des derzeitigen Darlehens 3 Jahre = 0,75% Aufschlag
Ein Forward-Darlehen löst also die bisherige Finanzierung
dann ab, wenn diese regulär ausläuft. Es werden dadurch bei
der bisherigen Finanzierung keine Kosten für Vorfälligkeitsentschädigung
fällig.
Wenn man also persönlich davon ausgeht, dass die Zinsen
in Zukunft wieder steigen werden, bietet
ein Forward-Darlehen die Möglichkeit, sich
heute schon die derzeit günstigen Konditionen für die Anschlussfinanzierung
zu sichern, auch wenn diese beispielsweise erst in zwei oder
drei Jahren fällig wird.
Ein Forward-Darlehen ist also ideal, wenn
man von steigenden Zinsen ausgeht.